Wie auf der letzten Elternratssitzung beschlossen gilt ab sofort eine geänderte Geschäftsordnung. Angepasst wurden folgende Regelungen:

  • § 2.1. Absatz 1 „Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte für 2 Schuljahre den Vorsitzenden und die 4 Stellvertreter des Vorstandes des Schulelternrates. Es ist offiziell ein 1. Stellvertreter des Vorsitzenden zu benennen“ – damit haben wir die Regelung den Fakten angepasst;
  • § 2.2. Absatz 9 „Um die Kommunikation zu erleichtern wird mindestens eine Kontaktadresse (Telefonnummer oder E-Mail) von Mitgliedern des Schulelternrats zu Beginn des Schuljahres in den Offiziellen Mitteilungen an die Eltern veröffentlicht.“ (neu eingefügt);
  • § 5 Absatz 4 „Die Einladung muss mindestens 10 Tage vor dem Termin erfolgen; die Einladung erfolgt über den E-Mail-Verteiler und durch Ankündigung auf der Internet-Seite des SER. Mitglieder des SER, die Einladungen in Papierform haben möchten, tragen sich am Anfang des Schuljahres in eine Liste im Sekretariat ein“ – das Sekretariat verteilt dann gedruckte Versionen entsprechend der dort vorliegenden Liste.